Voraussetzungen für eine Ehescheidung

Eine Ehe kann aber nur dann geschieden werden, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Eine Ehe kann in der Regel eindeutig als gescheitert anerkannt werden und im gegenseitigen Einvernehmen geschieden werden, wenn die Ehepartner seit über einem Jahr nicht mehr in einer ehelichen Gemeinschaft leben. Diese Regelung gilt auch dann, wenn die Eheleute nach wie vor zwar in häuslicher Gemeinschaft, jedoch getrennt untergebracht sind. Erst nach einer dreijährigen Trennungszeit besteht die Möglichkeit, die Ehe gegen den Willen des anderen Partners aufzulösen.